Eco-Racer I
1. Karosserie
- Die Karosserie muss sämtliche mechanischen Teile abdecken, von vorne, von hinten, von den Seiten und von oben betrachtet.
- Es darf keine im Handel erhältliche Karosserie (z.B. Mini-Car) verwendet werden.
- Das Fahrzeug muss mit einer Seitentür ausgestattet sein, die einen problemlosen Zugang ermöglicht. Die Tür muss am längsten Punkt eine Mindestlänge von 90 cm und am höchsten Punkt eine Mindesthöhe von 90 cm aufweisen. Die Tür muss sich von innen und außen leicht öffnen lassen.
- Eine Windschutzscheibe ist zwingend vorgeschrieben.
- Es muss ausreichend Platz für einen kofferartigen Gegenstand mit den Abmessungen 40 x 50 x 20 cm (L x B x H) vorhanden sein.
- Das Fahrzeug darf auf der Außenseite keine scharfen Kanten aufweisen.
- An der Fahrzeugfront ist zwingend ein Abschleppring oder -haken vorgeschrieben.
2. Die Sichtverhältnisse
Das Fahrzeug muss mit zwei Rückspiegeln ausgestattet sein, die eine Sicht nach hinten auf beiden Seiten gewährleisten. Die Mindestfläche der Spiegel muss jeweils 25 cm²betragen. Die Sicht, die diese beiden Spiegel bieten, sowie ihre ordnungsgemäße Anbringung sind Bestandteil der Fahrzeuginspektion.
3. Stabilität von Hülle/Chassis
Die Wettbewerbsteilnehmer müssen dafür sorgen, dass Fahrzeughülle und/oder Chassis stabil sind. Das Fahrerhaus muss mit einem wirksamen Überrollbügel ausgestattet sein, der breiter als die Schulterbreite der beiden zugelassenen Fahrer ist. Der Überrollbügel muss 5 cm über das obere Ende des vom Fahrer getragenen Helms in der normalen Fahrposition ragen. Der Überrollbügel muss in der Lage sein, einer statischen Belastung von 70 kg, die auf seine Mitte ausgeübt wird, ohne Verformung zu widerstehen.
Außerdem müssen alle Seiten des Cockpits ausreichend robust sein, um den Fahrer vor möglichen seitlichen und frontalen Stößen zu schützen. Fahrzeuge, die nicht mit den vorstehenden Sicherheitseinrichtungen ausgestattet sind, werden disqualifiziert.
Ab 2006 wird ein Mindestabstand von 10 cm zwischen den Füßen des Fahrers und der Innenwand an der Vorderseite der Fahrzeugkarosserie verlangt.
4. Sicherheitsgurte
Der Fahrersitz muss mit einem effektiv wirkenden Vierpunkt-Sicherheitsgurt (Typ “Kindersitz”) ausgerüstet sein, um den Fahrer auf dem Sitz zu halten. Der Gurt muss fest mit der Hauptstruktur des Fahrzeugs verbunden sein und muss mit einer speziell an diesen Zweck angepassten Gurtschnalle ausgerüstet sein. Gurtschnallen und Befestigungen müssen aus Metall sein.
5. Zugang zum Fahrzeug
Es ist für die Fahrer unerlässlich, dass sie ihr Fahrzeug jederzeit ohne Hilfestellung verlassen können.
Die Türöffnung kann ganz oder teilweise mit Türen (Scharnier, abnehmbar und/oder faltbar) verschlossen sein, vorausgesetzt, dass sich der Freigabemechanismus leicht von innen betätigen lässt, dass das Öffnungsverfahren von außen deutlich mit einem roten Pfeil markiert ist und dass zum Öffnen keine Werkzeuge erforderlich sind.
Es ist untersagt, die Karosserie oder das Cockpit mit Klebeband zu versehen oder zu verstärken.
Die Rennposten behalten sich das Recht vor, den Fahrer durch Öffnen und/oder Schließen des Fahrzeugs aus diesem zu entfernen, wann immer sie dies für notwendig erachten. Diese Eingriffe der Rennposten können nicht angefochten werden und führen nicht zu Strafen für das entsprechende Team.